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   BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05   

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https://dejure.org/2005,9643
BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05 (https://dejure.org/2005,9643)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 2 BvR 282/05 (https://dejure.org/2005,9643)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 2 BvR 282/05 (https://dejure.org/2005,9643)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 109 StVollzG; § 114 Abs. 2 StVollzG
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten; Vorrang des fachgerichtlichen Rechtsschutzes auch bei nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre fehlender abschließender Klärung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Untätigkeitsbeschwerde als Teil des Rechtswegs iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Dauer gerichtlicher Verfahren auf dem Gebiet des Strafvollzugsrechts; Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts; Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05
    Der Beschwerdeführer muss daher zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung abzuwehren (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 81, 97 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2003 - 1 BvR 2222/02 -, JURIS).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05
    Der Beschwerdeführer muss daher zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung abzuwehren (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 81, 97 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2003 - 1 BvR 2222/02 -, JURIS).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05
    Der Beschwerdeführer muss daher zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung abzuwehren (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 81, 97 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2003 - 1 BvR 2222/02 -, JURIS).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 1 BvR 2222/02

    Rechtswegerschöpfung vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde erfordert auch

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05
    Der Beschwerdeführer muss daher zunächst alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung abzuwehren (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 81, 97 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2003 - 1 BvR 2222/02 -, JURIS).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung bezüglich

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05
    Fachgerichtlicher Rechtsschutz ist auch dann vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn die Voraussetzungen der Statthaftigkeit eines Rechtsmittels nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre noch nicht abschließend geklärt sind (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03 -, JURIS).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 1 Ws 131/03

    Untätigkeitsbeschwerde im Berufungsverfahren in Strafsachen: Beschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05
    Eine Untätigkeitsbeschwerde wird ausnahmsweise als nach den Vorschriften über die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen zulässig erachtet, wenn die Unterlassung der gebotenen Entscheidung nicht nur eine Verzögerung darstellt, sondern einer endgültigen Ablehnung oder faktisch einer Form der Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. bereits BGH, NJW 1993, S. 1279 ; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, S. 284 f.).
  • VG Braunschweig, 13.02.2008 - 2 A 116/07

    Abstand zum Nachbargrundstück; Abwehranspruch des Nachbarn; Antennenstützpunkt;

    Zusammenfassend ist auch hier festzustellen, dass bei Einhaltung der in der 26. BImSchV angeführten Grenzwerte regelmäßig die Annahme gerechtfertigt ist, dass von gesundheitlichen Gefährdungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder nicht auszugehen ist (Nds.OVG, Beschl. v. 04.02.2005 - 9 LA 360/04 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG, mit zahlreichen Hinweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes, insbes. Beschl. v. 24.01.2007- 2 BvR 282/05 - juris, Beschl. v. 28.02.2002, 1 BvR 1676/01 - BRS 65 Nr. 178, vgl. auch Nds.OVG, Beschl. v. 16.03.2007 - 1 ME 224/06 - nicht veröffentlicht).

    Die Kammer sieht sich daher zu weiteren Ermittlungen oder einer Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht veranlasst (vgl. zu Schutzpflichten von Gerichten und Verordnungsgeber bei ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu komplexen Gefährdungslagen BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 u. 24.01.2007, a.a.O.).

    Denn in den Entscheidungsgründen dieser Urteile wird im Anschluss an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2002 (a.a.O.) und 24.01.2007 (a.a.O.) lediglich festgestellt, es gebe zwar keine gesicherten Anhaltspunkte dafür, dass die den Grenzwerten in §§ 2 und 3 der 26. BImSchV zugrunde liegende Risikoeinschätzung überholt sein könnte.

    Wertminderungen sind vielmehr - umgekehrt - der finanzielle Ausdruck von in diesem Sinne zumutbaren Beeinträchtigungen, da der Fortbestand einer bestimmten Grundstückssituation eine als solche rechtlich nicht geschützte Chance darstellt (BVerwG, Beschl. v. 28.10.1993, NVwZ 1994, 354, NdsOVG, Beschl. v. 16.03.2007, a.a.O., BayVGH, Beschl. v. 11.10.2006, 1 ZB 06.2006, juris, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24.01.2007, a.a.O.: Schutzbereich des Eigentumsrechts aus Art. 14 GG in der Regel nicht berührt).

  • VG Augsburg, 21.01.2009 - Au 4 K 08.718

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk

    Wertminderungen sind der finanzielle Ausdruck von in diesem Sinne zumutbaren Beeinträchtigungen, da der Fortbestand einer bestimmten Grundstückssituation eine als solche rechtlich nicht geschützte Chance darstellt (BVerwG, Beschluss vom 28.10.1993, NVwZ 1994, 354, BayVGH, Beschluss vom 11.10.2006, 1 ZB 06.2006, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24.1.2007 - 2 BvR 282/05 -); der Schutzbereich des Eigentumsrechts aus Art. 14 GG ist in der Regel nicht berührt.
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